Ihr Erfolg lässt sich steuern! Sie sind auf der Suche nach einer Optimierung Ihrer steuerlichen Situation? Dann steuern Sie mit uns in eine erfolgreiche Zukunft! Wir beraten Sie in allen Fragen Ihrer Steuerplanung und Strategieentwicklung. Mit unserem Know-how und unseren Analysen unterstützen wir Sie bei Unternehmensentscheidungen und bei der Minimierung Ihrer Steuerlast.
Sie möchten Steuersparmöglichkeiten finden?
Und Sie möchten die hohe Steuerbelastung reduzieren? Dann vertrauen Sie uns Ihre Steuern an! Wir kennen die Möglichkeiten zur Steueroptimierung bzw. Steuervermeidung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Steuern!
Profitieren Sie von unserem Know-how
Lassen Sie zeitintensive Aufgabenbereiche von unseren Spezialisten erledigen. Unser Team schnürt gerne ein optimal an Ihre Erfordernisse angepasstes Leistungspaket und entlastet Sie von Aufgaben rund um Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsverrechnung und Jahresabschluss.
Gut informiert in die Zukunft
Wir begleiten Sie mit viel Know-how und Umsicht in eine erfolgreiche Zukunft. Nutzen Sie unsere Planungsrechnungen als Entscheidungshilfe bei der Gestaltung Ihrer Unternehmenszukunft. Schreiben Sie uns eineE-Mailoderbesuchen Sie uns! Wir freuen uns auf unser Kennenlernen. Unser Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos!
Sanierungsberatung, Abwicklung von Betriebsprüfungen
Beratung Rechtsform aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht
Steuerplanung und Strategieentwicklung
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Steuervermeidung
Welche Strafen sind bei Steuerhinterziehung vorgesehen?
Die Strafen für Steuerhinterziehung sind umfangreich. Das Finanzstrafgesetz sieht für Steuerhinterziehung den Tatbestand des Abgabenbetrugs vor. Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind möglich.
Wie kann man eine Selbstanzeige machen?
Die Selbstanzeige muss beim zuständigen Finanzamt unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen bzw. einlangen. Überreichen Sie am besten gleich zum Zeitpunkt der Selbstanzeige eine vollständige Abgabenerklärung an Ihre zuständige Abgaben- bzw. Finanzstrafbehörde. Aus den Informationen und Beilagen müssen die verkürzten Abgaben nachvollziehbar sein. Je unvollständiger Sie Ihre Angaben machen, desto eher besteht die Gefahr des Verlustes der Straffreiheit.
Ihre Steuern sind bei uns in besten Händen
Überlassen Sie Ihre Steuern besser unseren Steuerexperten. Vertrauen Sie uns Ihre Steuern an und profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung. Wir wissen, wie man Steuern im Rahmen der Gesetzgebung sparen kann. Sprechen Sie mit uns über Ihre Steuern!
Steuererklärung
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung?
Grundsätzlich zahlen Sie als Arbeitnehmer oder Pensionist Lohnsteuer. Sind Sie Selbstständiger, dann müssen Sie Einkommensteuer bezahlen.
Wie funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Arbeitnehmerveranlagung - auch Lohnsteuerausgleich genannt - wird in Österreich über das Finanzamt durchgeführt. Alle Informationen, Tipps zum Lohnsteuerausgleich und Formulare werden im Internetportal FinanzOnline zur Verfügung gestellt. Nach Ihrer Registrierung unter www.finanzonline.at können Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich anhand der FinanzOnline-Formulare vornehmen. Das entsprechende Formular für die Arbeitnehmerveranlagung ist L1.
Was wird im Formular L1 angegeben?
Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuer automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Ausgaben geltend gemacht werden.
Abzugsposten in der Arbeitnehmerveranlagung können u. a. sein
private Sonderausgaben
Werbungskosten
außergewöhnliche Belastungen
Familienbonus plus
Alleinverdienerabsetzbetrag
Anschließend wird Ihre Lohnsteuer für das veranlagte Jahr neu berechnet und es kann zu einer Steuergutschrift kommen. Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie jedes Jahr und auch insgesamt fünf Jahre zurück durchführen!
Sie brauchen Hilfe beim Steuerausgleich?
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei uns oder auch online auf www.bmf.gv.at/steuern.
Wie funktioniert die Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Die Steuerklärung können Sie selbst durchführen. Dafür müssen Sie als Selbstständiger eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Besuchen Sie dazu www.finanzonline.at und registrieren Sie sich. Anschließend können Sie Ihre Steuererklärung online erstellen.
Wenn Sie unsere Steuerberatungskanzlei mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Jahresabschluss betraut haben, kann auch unser Team Ihre Steuererklärung erstellen. Wir haben alle Unterlagen dafür bereits im Haus, Sie ersparen sich dadurch viel Arbeit und kostbare Zeit.
Was wird in der Steuererklärung angegeben?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung erstellen, benutzen Sie am besten das dafür vorgesehene Formular E1 im FinanzOnline-Portal. Dort steht Ihnen auch eine ausführliche Ausfüllhilfe zur Verfügung. Nach der Angabe persönlicher Daten sind Angaben zu Einkünften und Abzugsposten zu machen.
Welche Unterlagen bzw. Daten braucht man für die Steuererklärung?
betriebliche Einkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, Grundstücksveräußerungen
Werbungskosten
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
Wenn Sie mehr über die Einkommensteuererklärung wissen möchten, nutzen Sie die ausführlichen Informationen auf www.bmf.gv.at/steuern. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere erfahrenen Steuerberater für Ihre Steuererklärung jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
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