Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.
ASVG | |
---|---|
Geringfügigkeitsgrenze täglich monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 31,92 € 415,72 € 623,58 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 162,00 € 4.860,00 € 9.720,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 5.670,00 |
Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
---|---|
bis € 1.311,00 | 0 % |
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 | 1 % |
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 | 2 % |
über € 1.609,00 | 3 % |
Stand: 27. Oktober 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unseren Gutschein für ein Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Korneuburg