ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | € 30,35 |
monatlich | € 395,31 |
Grenzwert für pauschalisierte Dienstgeberabgabe | € 592,31 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 151,00 |
monatlich | € 4.530,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 9.060,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 5.285,00 |
Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
---|---|
bis € 1.246,00 | 0 % |
über € 1.246,00 bis € 1.359,00 | 1 % |
über € 1.359,00 bis € 1.530,00 | 2 % |
über € 1.530,00 | 3 % |
Stand: 10. Oktober 2013
Erscheinungsdatum:
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