Überweisung an das DLZ
Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum – Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.
Verwendungszweck
Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.
1. Zeile (eines der drei Kürzel)
AGH: Haftungsbeitrag für SV und Finanz
AGH-SV: Haftungsbeitrag nur für SV
AGH-LSt: Haftungsbeitrag nur für Finanz
2. Zeile
AG: Dienstgebernummer – (Name)
3. Zeile
AN: Dienstgebernummer – UID-Nummer. Die UID-Nummer muss angegeben werden.
Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben werden.
4. Zeile
Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
Onlineüberweisung
Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.
Sammelüberweisung
Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.
Stand: 13. Oktober 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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