Seitenbereiche

Zusammenfassende Meldung (ZM) pünktlich abgeben

In den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) wird vermerkt, welche Waren und Dienstleistungen von Österreich in andere Mitgliedstaaten der EU gelangt sind bzw. erbracht wurden.

Die in den Meldungen enthaltenen Informationen tauschen die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten untereinander aus.

Wer muss die ZM ausfüllen?

Eine Zusammenfassende Meldung hat jeder Unternehmer einzureichen, der

  • innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt,
  • in EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, wenn sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip laut Generalklausel richtet,
  • als Erwerber bei einem Dreiecksgeschäft steuerpflichtige Lieferungen getätigt hat.

Wann ist die ZM abzugeben?

Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ist monatlich abzugeben, wenn auch die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich übermittelt werden muss.

Hat der Unternehmer seine UVA quartalsweise abzugeben, muss auch die ZM quartalsweise eingereicht werden. Die Übermittlung hat in beiden Fällen bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen. Maßgeblich für die Meldung an die Finanz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Verspätungszuschlag

Wird die ZM zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 1 % der Summe aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt werden (höchstens € 2.200,00). Die ZM gilt als Abgabenerklärung. Ihre Einreichung kann daher mit einer Zwangsstrafe erzwungen werden.

Inhalt der ZM

Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen. Sie muss die UID-Nummer der Geschäftspartner und den Gesamtwert aller an sie ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze enthalten. Dazu gehören sowohl ig. Lieferungen, als auch grenzüberschreitende Dienstleistungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, wenn sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip richtet.

Stand: 07. April 2014

Bild: Minerva Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unseren Gutschein für ein Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Korneuburg

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.