Ab dem Veranlagungsjahr 2010 werden die Formulare zur
Arbeitnehmerveranlagung maschinell gelesen. Aus diesem Grund ist es
nicht mehr möglich, diese Formulare von der Website des
BMF herunterzuladen.
Die Finanz möchte auf diesem Wege möglichst viele Steuerpflichtige dazu
bewegen, ihre Daten zur Arbeitnehmerveranlagung direkt in FinanzOnline
einzugeben.
Das Ausfüllen der amtlichen Papierformulare ist nach wie
vor möglich. Da die Papierformulare maschinell gelesen werden, sind beim
Ausfüllen aber die entsprechenden Hinweise zu beachten.
In den letzten Jahren konnte der Mehrkindzuschlag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) beantragt werden. Nur sofern keine Veranlagung erfolgte, musste das Steuererklärungsformular E4 ausgefüllt werden. Am amtlichen Papierformular L1 für 2010 kann der Mehrkindzuschlag nun nicht mehr beantragt werden. Dies ist nur mehr mittels FinanzOnline in der Ausfüllvariante „modular“ oder mittels des Zusatzformulares E4 möglich.
Grundsätzlich kann nur der Familienbeihilfenbezieher den
Mehrkindzuschlag beantragen. Außer er verzichtet darauf im Punkt 6 am
Formular E4. Der Mehrkindzuschlag steht zu, wenn für
mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wurde.
Zusätzlich darf das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Partner €
55.000,00 nicht übersteigen. Der Mehrkindzuschlag beträgt für das Jahr
2011 (ab dem dritten Kind) pro Kind € 20,00 pro
Monat.
Aus dem Vorjahr sei noch einmal auf die schon seit 2009 geltenden zusätzlichen Absetzmöglichkeiten für Familien hingewiesen:
- Kinderfreibetrag: € 220,00 jährlich pro Kind, wenn er von einem einzigen Steuerpflichtigen für ein Kind geltend gemacht wird oder € 132,00 jährlich pro Kind, wenn er von zwei Steuerpflichtigen für das selbe Kind in Anspruch genommen wird (in Summe daher 2 x € 132,00 = € 264,00)
- Kinderbetreuungskosten können als außergewöhnliche Belastungen pro Jahr und Kind mit € 2.300,00 abgesetzt werden.
Beides ist mittels des Formulars L1k zu beantragen (Neu ab 2010: je Kind ein Formular L1k).
Stand: 10. Februar 2011
Erscheinungsdatum:
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