In Mitarbeitergesprächen wird oft auch das Gehalt thematisiert. Der Mitarbeiter denkt dabei oft an den Betrag, der monatlich auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt bespielhaft eine Grobberechnung der Jahreskosten bei bestimmten Nettogehältern für Angestellte:
Netto | Brutto | Jahreskosten |
1.000,00 | 1.180,00 | 21.500,00 |
1.200,00 | 1.490,00 | 27.100,00 |
1.400,00 | 1.850,00 | 33.700,00 |
1.600,00 | 2.230,00 | 40.500,00 |
1.800,00 | 2.600,00 | 47.400,00 |
2.000,00 | 2.980,00 | 54.200,00 |
2.200,00 | 3.370,00 | 61.500,00 |
2.400,00 | 3.800,00 | 69.200,00 |
2.600,00 | 4.220,00 | 76.800,00 |
2.800,00 | 4.640,00 | 84.500,00 |
3.000,00 | 5.060,00 | 92.200,00 |
3.200,00 | 5.420,00 | 97.900,00 |
3.400,00 | 5.760,00 | 103.100,00 |
3.600,00 | 6.120,00 | 108.700,00 |
3.800,00 | 6.510,00 | 114.500,00 |
4.000,00 | 6.890,00 | 120.400,00 |
(Grobberechnung für Angestellte. Brutto auf die nächsten vollen € 10,00 aufgerundet. Jahreskosten auf die nächsten € 100,00 aufgerundet. Je Bundesland können die Dienstgeber-Jahreskosten geringfügig variieren. Keine Berücksichtigung von Prämien, Sachbezügen, Pendlerpauschalen, individuellen Absetzbeträgen und Ähnlichem. Bitte kontaktieren Sie uns für eine konkrete individuelle Berechnung.)
Bei niedrigen Nettobezügen wirkt die Progression der Einkommensteuer besonders stark. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 20 Stunden und einem Nettobezug von € 1.000,00 würde bei 40 Stunden und einem Nettobezug von € 2.000,00 nicht 100 % mehr Kosten verursachen, sondern dem Unternehmen rund 150 % mehr Kosten verursachen.
Die Tabelle zeigt auch, dass man bei einem bekannten Bruttogehalt mit einem Vervielfacher von etwa 18 (etwas genauer 18,2) die Jahreskosten abschätzen kann. Das Bruttomonatsgehalt x 1,5 entspricht in etwa den Monatskosten für den Dienstgeber (inkl. den anteiligen Sonderzahlungen). Dies klappt allerdings nur bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage von brutto € 5.130,00, da vom übersteigenden Betrag keine SV-Beiträge anfallen.
Stand: 26. März 2018
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unseren Gutschein für ein Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Korneuburg